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   RG, 13.12.1924 - V 665/23   

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https://dejure.org/1924,122
RG, 13.12.1924 - V 665/23 (https://dejure.org/1924,122)
RG, Entscheidung vom 13.12.1924 - V 665/23 (https://dejure.org/1924,122)
RG, Entscheidung vom 13. Dezember 1924 - V 665/23 (https://dejure.org/1924,122)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • RGZ 109, 331
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 13.05.1971 - VII ZR 310/69

    Recht des Vollmachtgebers zum Widerruf der Vollmacht

    Dann beurteilt sich die Unwiderruflichkeit nach dem Inhalt des der Bevollmächtigung zugrundeliegenden Kausalverhältnisses (BGH WM 1965, 107 u. 1006; RGZ 109, 331, 333; RGRK (11.) Anm. 4; Staudinger/Coing (11.) Anm. 12 a; Soergel/Schultze von Lasaulx (10.) Anm. 22-24 je zu § 168 BGB mit weiteren Nachweisen).
  • BayObLG, 14.03.1996 - 2Z BR 121/95

    Unwiderrufliche Vollmacht zur Veräußerung eines Grundstücks

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  • OLG Köln, 23.03.2001 - 19 W 8/01

    Beurkundungspflicht eines Generalunternehmervertrages

    Ein solcher Widerspruch würde auch ohnehin nicht die Heilung der Formnichtigkeit nach § 313 Satz 2 BGB verhindern (RGZ 109, 331 (334); Müko-Wacke, § 899, Rn. 27).
  • OLG Köln, 23.03.2001 - 19 W 9/01

    Widerspruch gegen eine Vormerkung

    Ein solcher Widerspruch würde auch ohnehin nicht die Heilung der Formnichtigkeit nach § 313 Satz 2 BGB verhindern (RGZ 109, 331 (334); Müko-Wacke, § 899, Rn. 27).
  • OLG Schleswig, 31.03.2011 - 11 U 43/09

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Übernahme eines Treuhandauftrags

    Dies ergibt sich aus § 168 1 und 2 BGB (RGZ 109, 331 [333]; BGH NJW 1988, 2603 m. w. Nachw; BayObLG NJW-RR 1996, 848 [849]; Palandt/Heinrichs, BGB , 70. Auflage 2011 § 168 Rn.6).
  • KG, 17.09.2019 - 1 W 163/19

    Grundbuchsache: Unwiderruflichkeit einer Notariatsangestelltenvollmacht zur

    Liegt die Ausführung des Auftrags und damit die Erteilung der Vollmacht auch im Interesse des Beauftragten oder eines Dritten, beurteilt sich die Unwiderruflichkeit nach dem Inhalt des der Bevollmächtigung zugrunde liegenden Kausalverhältnisses (BGH, Urteil vom 13. Mai 1971 - VII ZR 310/69 - BeckRS 1971, 31125121; RGZ 109, 331, 333; Schubert, in: Münchener Kommentar, BGB, 8. Aufl., § 168, Rdn. 20).
  • BGH, 16.05.1963 - VII ZR 209/61

    Möglichkeit des Widerrufs und des Bestehens eines Anspruchs auf Herausgabe einer

    Es ist unerheblich, ob die - ursprünglich zu einem anderen Zweck erteilte - Vollmacht nach späterer Übereinkunft auch der Bewirtschaftung des Hofes dienen sollte und ob der Beklagte ein dem des Klägers gleichwertiges eigenes Interesse an der Erteilung der Vollmacht gehabt hat (RGZ 109, 331, 333).
  • KG, 17.09.2019 - 1 W 164/19

    Unwiderruflich erteilte Vollmacht ist nur aus wichtigem Grund widerrufbar!

    Liegt die Ausführung des Auftrags und damit die Erteilung der Vollmacht auch im Interesse des Beauftragten oder eines Dritten, beurteilt sich die Unwiderruflichkeit nach dem Inhalt des der Bevollmächtigung zugrunde liegenden Kausalverhältnisses (BGH, Urteil vom 13. Mai 1971 - VII ZR 310/69 - BeckRS 1971, 31125121; RGZ 109, 331, 333; Schubert, in: Münchener Kommentar, BGB, 8. Aufl., § 168, Rdn. 20).
  • BGH, 13.05.1971 - VII ZR 510/69
    Dann beurteilt sich die Unwiderruflichkeit nach dem Inhalt des der Bevollmächtigung zugrundeliegenden Kausalverhältnisses (BGH WM 1965, 107 u. 1006; RGZ 109, 331, 333; RGRK (11.) Anm. 4; Staudinger/Coing (11.) Anm. 12 a; Soergel/Schultze von Lasaulx (10.) Anm. 22-24 je zu § 168 BGB mit weiteren Nachweisen).
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