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RG, 13.12.1924 - V 665/23 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Zur Frage der Widerruflichkeit der Vollmacht.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Widerruflichkeit der Vollmacht.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 109, 331
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 13.05.1971 - VII ZR 310/69
Recht des Vollmachtgebers zum Widerruf der Vollmacht
Dann beurteilt sich die Unwiderruflichkeit nach dem Inhalt des der Bevollmächtigung zugrundeliegenden Kausalverhältnisses (BGH WM 1965, 107 u. 1006; RGZ 109, 331, 333; RGRK (11.) Anm. 4; Staudinger/Coing (11.) Anm. 12 a; Soergel/Schultze von Lasaulx (10.) Anm. 22-24 je zu § 168 BGB mit weiteren Nachweisen). - BayObLG, 14.03.1996 - 2Z BR 121/95
Unwiderrufliche Vollmacht zur Veräußerung eines Grundstücks
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Köln, 23.03.2001 - 19 W 8/01
Beurkundungspflicht eines Generalunternehmervertrages
- OLG Köln, 23.03.2001 - 19 W 9/01
Widerspruch gegen eine Vormerkung
- OLG Schleswig, 31.03.2011 - 11 U 43/09
Pflichten des Rechtsanwalts bei Übernahme eines Treuhandauftrags
Dies ergibt sich aus § 168 1 und 2 BGB (RGZ 109, 331 [333]; BGH NJW 1988, 2603 m. w. Nachw; BayObLG NJW-RR 1996, 848 [849];… Palandt/Heinrichs, BGB , 70. Auflage 2011 § 168 Rn.6). - KG, 17.09.2019 - 1 W 163/19
Grundbuchsache: Unwiderruflichkeit einer Notariatsangestelltenvollmacht zur …
Liegt die Ausführung des Auftrags und damit die Erteilung der Vollmacht auch im Interesse des Beauftragten oder eines Dritten, beurteilt sich die Unwiderruflichkeit nach dem Inhalt des der Bevollmächtigung zugrunde liegenden Kausalverhältnisses (BGH, Urteil vom 13. Mai 1971 - VII ZR 310/69 - BeckRS 1971, 31125121; RGZ 109, 331, 333;… Schubert, in: Münchener Kommentar, BGB, 8. Aufl., § 168, Rdn. 20). - BGH, 16.05.1963 - VII ZR 209/61
Möglichkeit des Widerrufs und des Bestehens eines Anspruchs auf Herausgabe einer …
Es ist unerheblich, ob die - ursprünglich zu einem anderen Zweck erteilte - Vollmacht nach späterer Übereinkunft auch der Bewirtschaftung des Hofes dienen sollte und ob der Beklagte ein dem des Klägers gleichwertiges eigenes Interesse an der Erteilung der Vollmacht gehabt hat (RGZ 109, 331, 333). - KG, 17.09.2019 - 1 W 164/19
Unwiderruflich erteilte Vollmacht ist nur aus wichtigem Grund widerrufbar!
Liegt die Ausführung des Auftrags und damit die Erteilung der Vollmacht auch im Interesse des Beauftragten oder eines Dritten, beurteilt sich die Unwiderruflichkeit nach dem Inhalt des der Bevollmächtigung zugrunde liegenden Kausalverhältnisses (BGH, Urteil vom 13. Mai 1971 - VII ZR 310/69 - BeckRS 1971, 31125121; RGZ 109, 331, 333;… Schubert, in: Münchener Kommentar, BGB, 8. Aufl., § 168, Rdn. 20). - BGH, 13.05.1971 - VII ZR 510/69 Dann beurteilt sich die Unwiderruflichkeit nach dem Inhalt des der Bevollmächtigung zugrundeliegenden Kausalverhältnisses (BGH WM 1965, 107 u. 1006; RGZ 109, 331, 333; RGRK (11.) Anm. 4; Staudinger/Coing (11.) Anm. 12 a; Soergel/Schultze von Lasaulx (10.) Anm. 22-24 je zu § 168 BGB mit weiteren Nachweisen).